Eine nachhaltige und tierschutzkonforme Reduktion der Stadttaubenpopulationen erfolgt über ein tiergerechtes Taubenmanagement der Städte und Kommunen. Hierzu ist eine konsequente und flächendeckende Umsetzung des „Augsburger Modells” unerlässlich. Durch betreute Taubenschläge und den damit verbundenen Eiertausch kann die Population nachhaltig und tierschutzkonform reguliert werden.
Vergrämungsmaßnahmen sind kostenintensiv und wenig bzw. häufig nur temporär wirksam und führen lediglich zu einer Verlagerung des Problems, nicht zu einer Lösung. Einige Vergrämungsmethoden sind zudem tierschutzwidrig, wie beispielsweise Klebefallen.
Auch Fütterungsverbote (ohne eine ausreichende Anzahl betreuter Taubenschläge mit Fütterungsplätzen) zeigen keine nachhaltige Wirksamkeit, da Tauben bedingt durch den von Menschen angezüchteten Brutzwang nicht nur ganzjährig brüten, sondern auch dann, wenn sie hungern. Daher führen Fütterungsverbote ohne ein ausreichendes Alternativangebot weder zur Populationskontrolle, noch sind sie tierschutzkonform.